Elternratgeber

„Was Sie noch wissen sollten“

Schulbus

Der Schulbus fährt ausschließlich während der Schulzeit und NICHT in den Ferien!
Die geltenden Fahrzeiten finden Sie, wenn Sie auf den nachstehenden Button klicken.

Schulbus

Unterrichtszeiten

1. Stunde 8.00 – 8.45 Uhr
2. Stunde 8.50 – 9.35 Uhr
3. Stunde 9.50 – 10.35 Uhr
4. Stunde 10.55- 11.40 Uhr
5. Stunde 11.45- 12.30 Uhr
6. Stunde 12.35- 13.20 Uhr

 

Arzttermine

Bitte legen Sie nach Möglichkeit alle planbaren Arzttermine in die unterrichtsfreie Zeit!

 

Aufsichtspflicht

Ihr Kind wird immer nach Stundenplan beaufsichtigt. Soll es bei eventuellem Unterrichtsausfall früher nach Hause gehen, weil es ein Hauskind und kein Hortkind ist, können Sie der Klassenlehrerin eine schriftliche Genehmigung für das gesamte Schuljahr erteilen. Kinder, die nicht den Hort besuchen, verlassen spätestens fünfzehn Minuten nach Unterrichtsschluss das Schulgelände.

 

Beurlaubungen

Beurlaubungen sind auf schriftlichen Antrag möglich durch
1. die Klassenlehrerin für die Dauer von bis zu 3 Tagen,
2. die Schulleiterin für die Dauer von bis zu 15 Unterrichtstagen sowie für Beurlaubungen an Tagen vor und nach Ferien.
Der Antrag wird in jedem Falle an die Klassenlehrerin gerichtet.

 

Fahrrad

Wenn die Eltern wünschen, dass ihr Kind mit dem Rad in die Schule kommt, müssen sie vorher einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen. Bei Genehmigung sind eventuelle Körperschäden versichert.
An den ersten Schultagen sollten Sie ihr Kind noch zur Schule begleiten. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind den Weg nun relativ sicher bewältigt, können Sie sich nach anderen Schülern in Ihrer Nachbarschaft umschauen. Die Kinder können den Schulweg dann gemeinsam bestreiten.

 

Hausaufgabenhefte

Bitte kontrollieren Sie täglich das Hausaufgabenheft Ihres Kindes, da wir dort wichtige Informationen eintragen. Bitte unterschreiben Sie diese Einträge.

 

Krankmeldung

Bitte möglichst noch am selben Tag telefonisch Bescheid geben. Wir sind besorgt, wenn Ihr Kind ohne erkennbaren Grund nicht zu uns kommt.

 

Läuse

Besonders im Herbst treten immer wieder Kopfläuse auf. Nach dem Bundesseuchengesetz müssen betroffene Kinder sofort abgeholt werden. Bitte bestätigen Sie schriftlich, das eine vorschriftsmäßige Behandlung erfolgt ist. Informieren Sie uns bitte auch, wenn Ihr Kind von Seuchen oder ansteckenden Krankheiten befallen ist.

 

Medikamente

Muss Ihr Kind in der Schule oder im Hort Medikamente einnehmen, benötigen wir eine ärztliche Medikation. Es wird mit Ihnen ein Einnahmeplan erstellt.

 

Milchversorgung

Im Moment können wir aus organisatorischen Gründen keine Milchversorgung anbieten.

 

Schulbücher

Bitte behandeln Sie die Leihexemplare sorgfältig. Verunreinigte bzw. beschädigte Bücher müssen am Schuljahresende bezahlt werden.

 

Schuleinschreibung

Die Sorgeberechtigten melden ihr Kind, das bis zum 01. August des Folgejahres sechs Jahre alt wird, im Dezember in der Schule an. Kinder, die bis zum 30. Juni mindestens fünf Jahre alt sind, können am 01. August desselben Jahres auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft im Einvernehmen mit dem Schularzt die Schulleiterin. Hinweis: Sollte ein sorgeberechtigtes Elternteil verhindert sein, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.

 

Sportunterricht

Zur Erfüllung ihrer Pflichten haben Lehrer erforderliche Maßnahmen zu treffen, um die Schüler selbst und auch Dritte vor Schäden zu schützen, die durch das Handeln der Schüler eintreten können. Nach § 35 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift (GUV 0.1) sind alle Sportlehrer angewiesen darauf zu achten, dass Schüler während des Sportunterrichtes keine Schmuckgegenstände tragen.