Freizeitgestaltung und pädagogische Betreuung:
Der Hauptzweck des Horts besteht darin, eine qualifizierte, pädagogische und erlebnisreiche Freizeitgestaltung nach Schulende zu gewährleisten. Die Hausaufgabenbetreuung ist ein Teil dieses Gesamtkonzepts und wird als Angebot unter vielen verstanden.
Selbstständiges Arbeiten:
Die Hausaufgaben sollen die Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen Arbeiten hinführen und sie darin befähigen. Der Umfang und Schwierigkeitsgrad der Aufgaben sollten der Leistungsfähigkeit der Kinder entsprechen und eigenständig bewältigt werden können.
Räumliche Ausstattung:
Im Hort stehen spezielle Hausaufgabenzimmer zur Verfügung, in denen sich Arbeits- und Hilfsmittel befinden. Diese Zimmer bieten eine ruhige Umgebung, die förderlich für konzentriertes Arbeiten ist.
Begleitung und Unterstützung:
Die Erzieherinnen und Erzieher begleiten die Kinder während der Hausaufgabenzeit und bieten ihnen Unterstützung bei Fragen oder Schwierigkeiten an. Sie ermutigen die Kinder zur eigenständigen Erledigung der Aufgaben und erinnern sie bei Bedarf daran.
Eigenverantwortung:
Jedes Kind entscheidet selbstständig, ob und wann es seine Hausaufgaben erledigt. Dabei wird darauf geachtet, dass ausreichend Zeit für eigene Aktivitäten bleibt.
Aufgaben des Elternhauses:
Mündliche Hausaufgaben, wie gemeinsames Lesen, das Lernen eines Gedichts oder Vorbereitungen auf Tests, liegen in der Verantwortung des Elternhauses. Der Hort unterstützt diese Aktivitäten nicht aktiv.
Verantwortlichkeit und Überprüfung:
Die pädagogische Fachkraft im Hort unterschreibt die erledigten Hausaufgaben mit „m.H.“ (mit Hilfe) oder „S“ (selbstständige Erledigung). Die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit obliegt jedoch den Lehrkräften.
Feedback und Kommunikation:
Bei Problemen oder Auffälligkeiten bezüglich der Hausaufgaben geben die Erzieherinnen und Erzieher Feedback an die Lehrkräfte und Eltern, um eine gemeinsame Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.