Hygieneleitfaden für den Schulbetrieb/ Hortbetrieb
Schuljahr 2023/24
Empfehlungen für das Schuljahr 2023/24 in Bezug auf den Umgang mit Infektionskrankheiten
Im Umgang mit Krankheitssymptomen gilt grundsätzlich:
Wer krank ist, soll zu Hause bleiben.
Folgende persönliche Hygienemaßnahmen sind hilfreich, um die Ausbreitung von Infektionen zu verhindern:
§ regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife,
§ Beachtung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) sowie
§ das freiwillige Tragen einer Atemschutzmaske zum Eigen- und Fremdschutz, insbesondere bei Erkältungssymptomen.
Lüftung
Da keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind, sollten Innenräume regelmäßig gelüftet werden. Häufiges und richtiges Lüften kann helfen, ein Übertragungsrisiko von anhaftenden Krankheitserregern an Aerosolen deutlich zu reduzieren.
Beim Lüften sollte Folgendes beachtet werden:
Fenster und Fensterbänke sind für das Lüften frei zu räumen und frei zu halten.
Vor Beginn des Unterrichtstages und nach Unterrichtsschluss erfolgt eine gründliche Lüftung der Räume durch Stoßlüftung (mindestens 15 Minuten) über Fenster und Türen.
Weitere Stoßlüftungen des Unterrichtsraumes sollten erfolgen:
in jeder Pause (nach 45 Minuten) über die gesamte Pausendauer, auch während der kalten Jahreszeit.
während des Unterrichts ca. alle 20 Minuten (mindestens zwei Fenster, möglichst die beiden äußeren Fenster). Bei kalten Außentemperaturen im Winter ist ein Lüften von ca. 3 bis 5 Minuten ausreichend. Am warmen Tagen sollte länger gelüftet werden (ca. 10 bis 20 Minuten). Bei heißen Wetterlagen im Hochsommer, wenn die Lufttemperaturen außen und innen ähnlich hoch sind, sollten die Fenster durchgehend geöffnet werden.
Noch besser als Stoßlüften ist Querlüften.
Im Herbst und Winter soll eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius in den Innenräumen eingehalten werden.
Beim Lüften ist die Aufsichtspflicht zu beachten. Verletzungsgefahren durch offene Fenster sind zu vermeiden.
Es wird empfohlen, die vorhandenen CO2-Messgeräte zu verwenden. Dadurch wird das Lüftungsverhalten positiv beeinflusst. Grundsätzlich ist eine durch das CO2-Messgerät angezeigte CO2-Konzentration bis zu 1.000 ml/m3 bzw. ppm hygienisch unbedenklich. Kann die CO2-Konzentration im Mittelwert bei 1.000 ppm oder kleiner gehalten werden, gilt der Raum als ausreichend belüftet. Die CO2-Messgeräte sollten im Atemhöhenbereich im Klassenraum aufgestellt werden (weit entfernt von den Fenstern bzw. der Frischluftzufuhr) und mit einer Konzentrationsmesswertanzeige (in ppm) ausgestattet sein
Reinigung /Desinfektionsplan
1x täglich werden durch das Reinigungspersonal die Toilettensitze und Wasserhähne gereinigt
1x täglich füllt der Hausmeister die Seifenspender auf und überprüft die Handtuchrollen
Mittagessen
Das Essen wird unter Einhaltung der Hygienevorschriften des Essenanbieters klassenweise im Pavillon durchgeführt.
Vor dem Essen werden die Hände gewaschen.
Nach dem Essen werden die Tische gesäubert.
Erste Hilfe
Es gilt für jede Person die Pflicht zur Hilfeleistung. Ersthelfende müssen immer darauf achten, sich selbst zu schützen. Sofern es die jeweilige Situation erlaubt, sollten zur Minimierung des gegenseitigen Ansteckungsrisikos sowohl die hilfeleistende als auch die hilfebedürftige Person eine qualifizierte Gesichtsmaske tragen, die die ersthelfende Person auch für die hilfebedürftige Person – falls verfügbar – vorhält. Bei bedrohlichen Situationen, bei denen eine Herz-Lungen-Wiederbelebung erforderlich ist bzw. erforderlich wird, haben lebensrettende Maßnahmen absoluten Vorrang. Falls es die jeweilige Situation zulässt, sollten Hygienemaßnahmen und das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske eingehalten werden. Wenn im Zuge einer Erste-Hilfe-Maßnahme eine Herz-Lungen-Wiederbelebung erforderlich ist, steht in erster Linie die Herzdruckmassage und – falls vorhanden – die Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators (AED) im Vordergrund.
Belehrungen
Alle Kinder sind aktenkundig zu belehren.
Die Schulleitung
November 2023